Allgemeine Geschäftsbedinungen
für Janek Seiler Baum&GartenTeam
Unternehmen / Inhaber:
Janek Seiler Baum&GartenTeam / Janek Seiler
Anschrift:
Grubmühlerfeldstraße 25, 82131 Gauting
Telefon / Email
+49 152 321 50472 / janekseiler@baumgartenteam.de
Website:
www.baumgartenteam.de
Janek Seiler Baum&GartenTeam, Inhaber Janek Seiler, Grubmühlerfeldstraße25, 82131 Gauting – nachfolgend „Auftragnehmer“ –
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über Baum- und Gartenpflege, Baumfällungen, Gehölzschnitt, Rodungs-, Häcksel-, Abtransport-, Entsorgungs- und damit zusammenhängende Leistungen zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden („Auftraggeber“).
Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Auftrag oder in einer Leistungsbeschreibung gehen diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen eines unternehmerischen Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Angebot, Vertragsschluss und Unterlagen
Angebote des Auftragnehmers sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, freibleibend. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines verbindlichen Angebots, schriftliche oder in Textform erklärte Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistung auf Wunsch des Auftraggebers zustande.
Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Änderungen sollen aus Beweisgründen in Textform dokumentiert werden. Gesetzliche Formvorschriften und der Vorrang individuell ausgehandelter Abreden bleiben unberührt.
Leistungsbeschreibungen, Mengen- und Maßangaben beruhen auf den bei Besichtigung oder Angebotsabgabe erkennbaren Verhältnissen. Eigentum und Nutzungsrechte an Kalkulationen, Plänen, Skizzen und sonstigen Unterlagen verbleiben beim Auftragnehmer, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3. Leistungsumfang und Ausführung
Maßgeblich sind das angenommene Angebot, die Leistungsbeschreibung und vereinbarte Nachträge. Nicht ausdrücklich enthaltene Leistungen – insbesondere zusätzliche Sicherungen, Verkehrssicherungsmaßnahmen, Wurzelfräsarbeiten, Bodenaustausch, Stumpfbeseitigung, Zusatzentsorgung oder Wiederherstellung verdeckter Flächen – werden gesondert vergütet, wenn sie beauftragt werden.
Der Auftragnehmer bestimmt den fachgerechten Arbeitsablauf und darf geeignete Mitarbeitende oder Nachunternehmer einsetzen. Die Verantwortung des Auftragnehmers für die vertragsgemäße Leistung bleibt unberührt.
Holz, Schnittgut, Häckselgut und sonstiges Material verbleiben nur dann beim Auftraggeber, wenn dies vereinbart ist. Andernfalls darf der Auftragnehmer sie im Rahmen der vereinbarten Leistung abtransportieren und ordnungsgemäß verwerten oder entsorgen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber sorgt rechtzeitig für freien und sicheren Zugang zum Grundstück und zu den Arbeitsbereichen, geeignete Zufahrts- und Stellflächen sowie – soweit vereinbart – Zugang zu Wasser und Strom. Er hält Personen, Tiere und bewegliche Gegenstände aus dem Gefahrenbereich fern.
Der Auftraggeber informiert vor Arbeitsbeginn vollständig über ihm bekannte unterirdische und oberirdische Leitungen, Bewässerungssysteme, Drainagen, Tanks, Einbauten, Grenzverläufe, Denkmalschutz, Altlasten, Kampfmittelverdacht, geschützte Tiere oder Nester sowie sonstige besondere Gefahren. Vorhandene Leitungspläne und Genehmigungen sind rechtzeitig vorzulegen.
Der Auftraggeber versichert, zur Beauftragung berechtigt zu sein und erforderliche Zustimmungen vo n Eigentümern, Miteigentümern, Nachbarn oder sonstigen Berechtigten eingeholt zu haben. Auf Verlangen weist er dies nach.
5. Genehmigungen, Natur- und Artenschutz
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, beschafft der Auftraggeber erforderliche behördliche Genehmigungen, Zustimmungen und Ausnahmegenehmigungen und trägt die damit verbundenen Gebühren. Der Auftragnehmer weist auf erkennbare Genehmigungserfordernisse hin, übernimmt jedoch ohne gesonderten Auftrag keine behördliche oder rechtliche Prüfung.
Die Ausführung steht unter dem Vorbehalt zwingender öffentlich-rechtlicher Vorschriften, insbesondere des Natur-, Arten-, Baum- und Verkehrsschutzrechts. Werden geschützte Lebensstätten, Tiere, Nester oder andere Hindernisse festgestellt, darf der Auftragnehmer die Arbeiten unterbrechen oder anpassen, soweit dies zur Einhaltung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
Notwendige Zusatzleistungen oder Wartezeiten werden nach vorheriger Information des Auftraggebers gesondert vergütet, soweit der Auftragnehmer die Ursache nicht zu vertreten hat und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
6. Termine, Witterung und Behinderungen
Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Witterung, Bodenverhältnisse, behördliche Anordnungen, Verkehrsmaßnahmen, nicht erkennbare Gefahren, Ausfall zwingend erforderlicher Spezialtechnik oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände können eine Verschiebung erforderlich machen.
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über wesentliche Verzögerungen. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers, insbesondere bei vom Auftragnehmer zu vertretendem Verzug, bleiben unberührt.
Kann die Leistung wegen einer vom Auftraggeber zu vertretenden fehlenden Mitwirkung nicht ausgeführt werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Nachweisbare zusätzliche Aufwendungen können berechnet werden; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.
7. Änderungen und unvorhersehbare Zusatzarbeiten
Wünscht der Auftraggeber Änderungen oder Erweiterungen, erstellt der Auftragnehmer nach Möglichkeit ein Nachtragsangebot. Änderungen von Preis, Umfang und Ausführungszeit sollen vor Beginn der Zusatzarbeiten in Textform festgehalten werden.
Werden während der Arbeiten Umstände erkennbar, die bei Vertragsschluss trotz fachgerechter Prüfung nicht erkennbar waren – etwa verdeckte Leitungen, eingewachsene Fremdkörper, Fäulnis, Instabilität, kontaminierter Boden oder nicht tragfähiger Untergrund –, stimmen die Parteien das weitere Vorgehen ab.
Bei unmittelbarer Gefahr für Personen oder Sachen darf der Auftragnehmer zwingend erforderliche Sicherungsmaßnahmen treffen. Soweit möglich, wird vorher die Zustimmung des Auftraggebers eingeholt. Vergütung und Aufwendungsersatz richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
8. Preise, Abschlagszahlungen und Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben; gegenüber Unternehmern kann die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen werden. Gebühren Dritter, Entsorgungs- oder Genehmigungskosten sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich angegeben ist.
Der Auftragnehmer kann Abschlagszahlungen im gesetzlich zulässigen Umfang für vertragsgemäß erbrachte Leistungen verlangen. Ein gesondert vereinbarter Zahlungsplan bleibt unberührt.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig, sofern die Rechnung kein anderes Zahlungsziel nennt. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers bleiben im gesetzlichen Umfang bestehen.
9. Abnahme bei Werkleistungen
Soweit die Leistung einen abnahmefähigen Erfolg schuldet, ist der Auftraggeber nach vertragsgemäßer Herstellung zur Abnahme verpflichtet. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Der Auftragnehmer kann den Auftraggeber nach Fertigstellung unter Setzung einer angemessenen Frist zur Abnahme auffordern. Gegenüber Verbrauchern treten gesetzliche Abnahmefiktionen nur ein, wenn die gesetzlichen Hinweise in der vorgeschriebenen Form erteilt wurden.
Teilabnahmen finden nur statt, wenn sie ausdrücklich vereinbart werden oder gesetzlich zulässig sind.
10. Mängelrechte
Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftraggeber soll erkennbare Mängel zeitnah und möglichst in Textform anzeigen, damit der Auftragnehmer Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung erhält; gesetzliche Rechte und Fristen werden durch diese Bitte nicht eingeschränkt.
Keine Mängel sind natürliche, standort- oder witterungsbedingte Entwicklungen, die nicht auf einer vertragswidrigen Leistung beruhen. Eine Anwuchs-, Austriebs- oder Entwicklungsgarantie besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
Eigenmächtige Mangelbeseitigung durch den Auftraggeber oder Dritte lässt gesetzliche Rechte nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften entfallen oder mindert sie.
11. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die vorstehenden Begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
Für Schäden, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber bekannte Leitungen, Einbauten, Gefahren oder fehlende Berechtigungen schuldhaft nicht mitgeteilt hat, gelten die gesetzlichen Vorschriften über Mitverschulden und Schadensersatz.
12. Kündigung und Stornierung
Für Kündigung und Vergütung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bei Werkverträgen kann der Auftraggeber grundsätzlich bis zur Vollendung kündigen; die Vergütungsfolgen richten sich nach dem Gesetz.
Eine pauschale Stornogebühr wird nicht vereinbart. Der Auftragnehmer rechnet im Kündigungsfall nach den gesetzlichen Regelungen ab und berücksichtigt ersparte Aufwendungen sowie anderweitigen Erwerb.
Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
13. Verbraucher-Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift. Die gesonderte Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular sind Bestandteil der Vertragsunterlagen.
Verlangt der Verbraucher, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, ist hierfür die gesonderte ausdrückliche Erklärung zu verwenden. Ein Erlöschen des Widerrufsrechts richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
Bei Verträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden können, muss der Unternehmer zusätzlich prüfen, ob eine gesetzlich vorgeschriebene elektronische Widerrufsfunktion bereitzustellen ist.
14. Verbraucherschlichtung
Der Auftragnehmer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sofern eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht, bleibt diese unberührt.
15. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers nicht entzogen wird.
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist – soweit gesetzlich zulässig Grubmühlerfeldstraße 25, 82131 ausschließlicher Gerichtsstand. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
16. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Änderungen der Kontaktdaten oder eine aktualisierte Fassung gelten nur für künftig geschlossene Verträge, sofern nicht wirksam etwas anderes vereinbart wird.
